Erstgespräch und Probatorik
Für ein Erstgespräch können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei mir melden. Bei diesem ersten Treffen lernen wir uns kennen und Sie schildern mir Ihr Anliegen. Zudem wird abgeklärt, ob eine Psychotherapie indiziert und welches psychotherapeutische Verfahren geeignet ist.
Im weiteren Verlauf finden bis zu sechs probatorische (Kennenlern-) Sitzungen statt. Innerhalb dieser Sitzungen erfolgt eine umfassende Diagnostik und es kann von beiden Seiten geprüft werden, ob eine vertrauensvolle Beziehung hergestellt werden kann. Die Entscheidung für eine anschließende psychotherapeutische Behandlung wird gemeinsam mit dem Kind und den Eltern/Bezugspersonen oder den Jugendlichen besprochen und vereinbart. Dabei werden die Therapieziele und der therapeutische Umfang festgelegt. Im Anschluss wird ein Antrag auf Übernahme der Kosten bei der Krankenkasse gestellt.
Psychotherapie
Die psychotherapeutische Behandlung kann je nach Symptomatik als Akuttherapie (bis zu 12 Sitzungen), als Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder als Langzeittherapie (bei Kindern: zwischen 70 – 150 Stunden; bei Jugendlichen: zwischen 90 – 180 Stunden) beantragt und durchgeführt werden. In der Regel finden ein- bis zweimal wöchentlich 50-minütige Therapiesitzungen statt.
Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ist der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zur Therapeutin von zentraler Bedeutung. Sie dient dazu, eine Entwicklung einzuleiten, in der die unbewussten, inneren Konflikte zum Ausdruck kommen können.
Innerhalb der Therapie werden, je nach Alter, verschiedene Ausdrucksformen genutzt. Die Behandlung von Jugendlichen findet überwiegend im Gespräch statt. Bei der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern besteht neben dem Gespräch ein wichtiger Bestandteil in der Spieltherapie, da sich Kinder überwiegend im Spiel – auf symbolischer Ebene – ausdrücken und mitteilen. Das Spiel bildet somit einen zentralen Weg zum Verständnis der inneren Gefühlswelt des Kindes und seiner unbewussten Konfliktlage.
Bei der Behandlung Ihres Kindes werden Sie als Eltern/Bezugspersonen im Rahmen von Eltern-/Bezugspersonengesprächen in die Behandlung mit eingebunden. In der Regel finden die Termine alle vier Wochen statt. Bei Jugendlichen kann die Einbeziehung der Bezugspersonen nach Einverständnis und Absprache mit den Jugendlichen erfolgen.