Gesetzlich Versicherte (GKV)
- Nach schriftlicher Antragstellung und Genehmigung werden die Kosten für die ambulante Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse über die Versichertenkarte.
Privat Versicherte (PKV), Beihilfe Versicherte, Selbstzahler
- In der Regel werden die Kosten auch von der privaten Krankenversicherung übernommen. Sie sollten sich vorab bei Ihrer Versicherung nach ihren Vertragsbedingungen und der Kostenübernahme informieren.
- Bei der Beihilfe werden die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung meist anteilig übernommen. Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Psychotherapie bezüglich der Kostenübernahme mit Ihrer Beihilfekasse in Verbindung.
- Privat- und Beihilfeversicherte sowie Selbstzahler erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/innen (GOP).